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Getrennte Sammlung von Verpackungsmaterial in Supermärkten (Pilot-Projekt)

Getrennte Sammlung von Verpackungsmaterial in Supermärkten 

Auszug aus dem modifizierten Abfallwirtschaftsgesetz, Art. 13(7)

Seit 1. Januar 2024 müssen Supermärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1500 Quadratmetern innerhalb des Gebäudes über die erforderlichen Infrastrukturen verfügen, die mindestens die getrennte Sammlung von kommunalen Haushaltsabfällen aus Papier, Pappe, Glas, Kunststoff, tragbaren Batterien und Akkus, Metallverpackungen, Verpackungen aus Verbundmaterialien und sehr kleinen Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des Gesetzes vom 9. Juni 2022 über Elektro- und Elektronikgeräte. In diesen Einrichtungen muss eine Überwachung der Sortierqualität gewährleistet sein. Das Unternehmen informiert die Verbraucher in gut sichtbarer Weise über das Vorhandensein dieser Einrichtung.

Im Einklang mit der oben genannten Gesetzesinitiative wurde in definierten Supermärkten mit einer Verkaufsfläche von über 1.500 Quadratmetern ein Pilotprojekt zur getrennten Sammlung von Verpackungsmaterialien umgesetzt.

Dabei wurden die eingerichteten Sammelinfrastrukturen hinsichtlich ihrer Funktionalität, der kommunikativen Begleitmaßnahmen sowie ihrer Standortwahl evaluiert. Zudem wurde eine Befragung zur Nutzung und Akzeptanz der Infrastruktur durchgeführt, ebenso wie Schulungen des Reinigungspersonals.  Abschließend erfolgte eine quantitative und qualitative Analyse der gesammelten Verpackungsabfälle zur Bewertung der Effizienz und Wirksamkeit des Systems.

ECO-Conseil S.à r.l.